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    Die Macht des Volkes?

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    By Susanne Wolf on 24. Oktober 2025 Artikel

    Demokratie = Wählen gehen. So lautet die Zauberformel in Ländern, die sich als demokratisch einstufen. Doch diese Rechnung geht schon lange nicht mehr auf: Immer mehr Bürger verweigern den Weg zur Wahlurne, viele misstrauen zunehmend politischen Parteien. In Österreich ist das Volk an demokratischen Prozessen kaum beteiligt und bloß „Wahldemokratie“. Veröffentlicht im Libratus Magazin.

    Vorarlberg im Jahr 2019: Bürger der Gemeinde Ludesch beantragen eine Volksabstimmung über die Flächenwidmung eines Grundstücks. Diese ergibt eine Mehrheit für die Beibehaltung der bestehenden Widmung „Freifläche-Landwirtschaft“ – und damit gegen eine Umwidmung in Betriebsgebiet für die Getränkeindustrie. Gemäß der Vorarlberger Rechtslage hat das Ergebnis dieselbe Verbindlichkeit wie ein Beschluss des Gemeinderats. Nach einer Anfechtung erklärt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Ergebnis der Volksabstimmung jedoch für nichtig.

    Wien im April 2025: In der Bundeshauptstadt wird eine neue Stadtregierung gewählt, die Wahlbeteiligung beträgt knappe 60 Prozent. In den darauffolgenden Tagen gehen die Wogen hoch, Nichtwähler werden in sozialen Medien beschimpft und als Gefährder der Demokratie bezeichnet.

    Österreich als Wahldemokratie

    „Bei Umfragen unter Wahlberechtigten zeigt sich eine zunehmende Unzufriedenheit mit den politischen Vertretern“, sagt Erwin Mayer vom Verein „Mehr Demokratie“. Bei vielen herrsche der Eindruck, dass sich durch Wahlen ohnehin nichts ändere. Für die Verfechter der repräsentativen Demokratie bleiben Wahlen dennoch das wichtigste Mittel der Demokratie. Dass es in Österreich weitgehend auch das einzige ist, wurde 2022 bestätigt: Laut dem jährlich erscheinenden Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der Universität Göteborg wurde Österreich von einer liberalen Demokratie zu einer Wahldemokratie herabgestuft. Das bedeutet, dass sich die demokratische Partizipation der Bevölkerung auf das Abgeben einer Stimme bei Wahlen beschränkt und das Volk an demokratischen Prozessen kaum beteiligt ist.

    „Gründe für die Herabstufung Österreichs sind gleichgeschaltete Medien, reduzierte Gewaltenteilung sowie Angriffe auf die Justiz“, erklärt Erwin Mayer. Weltweit gehe der Anteil an demokratischen Staaten zurück: „Derzeit leben mehr Menschen in Autokratien als in Demokratien – Tendenz stark steigend“, so Mayer. Ausnahmen seien die Schweiz oder skandinavische Staaten. „Die Schweiz zählt zu den demokratischsten Staaten überhaupt“, ist Mayer überzeugt.

    Schweiz als Vorbild

    Bereits im Mittelalter entwickelten sich in abgelegenen Schweizer Alpentälern, auf die Herrschende wenig Einfluss hatten, eigenständige Demokratien. „Dorfgemeinschaften trafen Entscheidungen, die dann auch umgesetzt wurden“, erklärt Erwin Mayer. „Bis heute gibt es in der Schweiz Landsgemeinden, wo es so gehandhabt wird.“ Die Habsburger hätten in der Schweiz nur wenig Einfluss gehabt, ergänzt Mayer, „während viele Österreicher bis heute das Untertanentum verinnerlicht haben.“

    Zwar gibt es in Österreich Instrumente wie das Volksbegehren, das vom Volk auch gerne genutzt wird. Doch selbst wenn ein Volksbegehren die erforderlichen Unterschriften von zumindest 100.000 Stimmberechtigten erhält, sind dessen Inhalte für den Nationalrat rechtlich nicht bindend. Das bedeutet, dass die Abgeordneten von Fall zu Fall über eine Umsetzung beraten – was selten geschieht. „Selbst wenn der Inhalt eines Volksbegehrens umgesetzt wird, spiegelt dies nicht die Meinung der Bevölkerungsmehrheit wieder“ erklärt Erwin Mayer. „Demokratie bedeutet das Recht der Mehrheit, sich für Veränderungen einzusetzen.“

    1850 wurde die Volksabstimmung in die Schweizer Verfassung geschrieben, auch als Folge von Aufständen der Zünfte und Arbeiterklasse. In der Schweiz stimmt die Bevölkerung viermal pro Jahr über jede wichtige politische Frage ab, das Ergebnis muss von der Regierung umgesetzt werden. „Die Volksabstimmung geht in der Schweiz direkt vom Volk aus, nicht, wie in Österreich, vom Parlament.“ Hierzulande muss es zuerst eine Gesetzesänderung geben, die dann dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird; im Gegensatz zum Volksbegehren ist das Ergebnis bindend. Dies war erst zweimal der Fall: 1978 wurde über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf abgestimmt, 1994 über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union.

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