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    Freibrief für ausbeuterische Konzerne

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    By Susanne Wolf on 3. Juni 2025 Artikel

    Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Missstände in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu vermeiden. Nun soll es durch eine neue EU-Verordnung ausgehöhlt werden, Umweltschutz und Menschenrechte sind gefährdet. Doch nicht alle Großunternehmen unterstützen diese Erleichterung, die die EU für sie anstrebt. Veröffentlicht in Die Krähe.

    Am 24. April 2013 stürzte in Bangladesch die Textilfabrik Rana Plaza ein, 1.135 Menschen starben. In dem baufälligen Fabrikkomplex befanden sich vor allem Textilwerkstätten, in denen europäische Modefirmen wie Primark, Mango, KiK oder C&A ihre Kleidung produzieren ließen. Der Besitzer der Fabrik ließ trotz großer Risse im Mauerwerk die Menschen weiter in dem Gebäude arbeiten. Er sitzt in Haft, aber die gesetzlichen Vorgaben in Bangladesch sind bis heute unzureichend. „Betroffene haben versucht, die Unternehmen zu klagen, die in Rana Plaza produzieren ließen, doch wegen juristischer Spitzfindigkeiten und Verjährung kamen sie nie zu ihrem Recht“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte der Menschenrechtsorganisation Südwind. „Dazu kommt, dass die Kosten für ein Gerichtsverfahren die Mittel von Betroffenen in den Herstellerländern bei Weitem übersteigen.“

    Lieferkettengesetz auf der Kippe

    Um Fälle wie diesen zu vermeiden und Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, wurde jahrelang um ein globales Lieferkettengesetz gerungen. Am 24. Mai 2024 wurde schließlich das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) beschlossen, nach zähen Verhandlungen und Verzögerungen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Missstände in ihren globalen Wertschöpfungsketten durch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu vermeiden. Einer EU-Studie zufolge setzt nur eines von drei Unternehmen freiwillig menschenrechtliche Sorgfaltspflichten um – und selbst bei jenen umfasst das nicht immer die gesamte Wertschöpfungskette.

    Doch nun steht das Lieferkettengesetz durch die sogenannte Omnibus-Verordnung der EU auf der Kippe. In einem Omnibus-Verfahren werden mehrere zusammenhängende Anträge in einem einzigen Prozess gebündelt behandelt. „Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll“, heißt es vonseiten der EU. Dies sei ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit „diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.“

    Nachteil für verantwortungsvolle Unternehmen

    Die ESG-Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, Bürokratie in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhöhen. Änderungen in mehreren Bereichen sind geplant, darunter bei der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Nachhaltigkeitsfragen (CSDDD), der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie der Taxonomie-Verordnung. Die Anwendung des Lieferkettengesetzes soll zudem um ein Jahr verschoben werden.

    Was in den EU-Aussendungen nicht erwähnt wird: Diese Gesetze verpflichten Unternehmen zu verantwortungsbewusstem Handeln, führen Haftung für Menschenrechtsverletzungen und Naturzerstörung ein und ermöglichen Opfern einen Rechtszugang. „Die Omnibus-Verordnung käme einem Freibrief für rücksichtslose Konzerne gleich. Verantwortungsvolle Unternehmen wiederum, die bereits in nachhaltige Lieferketten investieren, erhielten einen Wettbewerbsnachteil“, erklärt Grasgruber-Kerl von Südwind.

    Insbesondere das EU-Lieferkettengesetz würde durch Omnibus ausgehöhlt. Der Vorschlag sieht unter anderem die Aufhebung der zivilrechtlichen Haftung vor sowie weniger Kontrollen. Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten würde nur noch alle fünf Jahre geprüft werden. „Ohne Kontrolle, Haftung und klare Regeln ist das Lieferkettengesetz wirkungslos. Unternehmen könnten gesetzliche Vorgaben leicht umgehen, während Opfer von unmenschlichen Arbeitsbedingen keine rechtliche Handhabe hätten“, so Grasgruber-Kerl.

    Billige Mode

    Der Einsturz der Fabrik Rana Plaza war nur der Höhepunkt einer Entwicklung, die Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie aushöhlt. Dahinter steht das Phänomen Fast Fashion – Mode, die immer billiger produziert wird und in immer kürzer werdenden Abständen ihren Weg in die Geschäfte findet. Einer McKinsey-Studie zufolge bringen große Textilunternehmen wie Zara, H&M oder Primark jedes Jahr bis zu 24 Kollektionen auf den Markt. In den Jahren 2000 bis 2016 hat sich die Menge der Textilproduktion weltweit verdoppelt – 2014 durchbrach sie die Schwelle von jährlich 100 Milliarden hergestellten Kleidungsstücken.

    Das geht nicht nur zulasten der Arbeitskräfte in den Herstellerländern, sondern auch der Umwelt. Ressourcen wie Wasser, Energie oder Rohstoffe werden in hohem Maß verbraucht: Um ein Kilo Baumwolle zu verarbeiten, werden allein 15.000 Liter Wasser benötigt. Chemikalien und Mikroplastik gelangen beim Waschen der Kleidung in den Wasserkreislauf und sowohl der Warentransport als auch die Verpackungsmaterialien belasten die Umwelt zusätzlich. Auch diese Begleiterscheinungen sollte das Lieferkettengesetz eindämmen, das nun gefährdet ist.

    Kinderarbeit und Umweltzerstörung

    Insbesondere große Konzerne sind für ausbeuterische Bedingungen in der Produktion bekannt. Immer wieder gelangen Fälle von Kinderarbeit, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen an die Öffentlichkeit. In der Kritik steht hier auch der Kakao-Anbau, der vor allem in den westafrikanischen Staaten Ghana und Elfenbeinküste unter ausbeuterischen Umständen betrieben wird. Hier lassen Konzerne wie Mondelez oder Ferrero produzieren. Kakao zählt neben Erdöl und Kaffee zu den wichtigsten Rohstoffen auf dem Weltmarkt; Preisschwankungen und hohe Marktkonzentration prägen das Bild. Trotz wachsender Nachfrage bleibt den meisten Kleinbauernfamilien kein existenzsicherndes Einkommen, viele leben unter der absoluten Armutsgrenze von 1,90 US-Dollar pro Tag. Immer mehr junge Leute sehen keine Zukunft im Kakao-Anbau und wandern in die Armenviertel der Großstädte ab. Zudem ist gerade in den westafrikanischen Anbauländern Kinderarbeit ein echtes Problem – eines, das durch ein Lieferkettengesetz zumindest gemildert werden könnte.

    Die Vorschläge für die neue Verordnung werden zur Zeit im Europäischen Parlament beraten. Südwind hat gemeinsam mit 360 Organisationen aus 50 Ländern einen offenen Brief an EU-Rat und EU-Parlament unterzeichnet, um gegen die Aushöhlung des Lieferkettengesetzes zu protestieren. Zudem haben sich 14 Großunternehmen mit einem Brief an die Kommission gewandt, darunter Ikea oder Nestle. Sie fordern Rechtssicherheit und Guidelines statt Unberechenbarkeit. „Anders als die EU-Kommission behauptet, ist es keine Erleichterung für Unternehmen, wenn Gesetze alle halben Jahre geändert werden“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl. Auch in Österreich hätten Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern bereits in Vorbereitungen investiert, um die Richtlinien des Lieferkettengesetzes umzusetzen.

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